AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ConSenso Consulting Zito Rickenbacher

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den vorliegenden AGB die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet.

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der aktuellen Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Consenso Consulting Zito Rickenbacher mit Sitz in Küssnacht am Rigi («ConSenso Consulting») und ihren Kunden. Den AGB entgegenstehende oder von diesen abweichenden Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ConSenso Consulting hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten der ConSenso Consulting während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Aufträge können ConSenso Consulting auch durch persönliche Übergabe und Briefpost oder ohne Unterschrift via E-Mail und telefonisch sowie durch eine Bestellung im Online-Shop, erteilt werden. ConSenso Consulting kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.

3. Vertagsgegenstand

ConSenso Coaching bietet für Private, Firmen und Institutionen Dienstleistungen gemäss dem auf http://www.consenso.ch publizierten Angebot an. Das Angebot Umfasst Organisationsberatung, Persönlichkeits-, Eignungs- und Neigungsdiagnostik, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Outplacement, Coaching, psychologische Beratung und astrologische Beratung sowie Personalvermittlung auf reiner Erfolgsbasis wie auch auf Mandatsbasis.

4. Haftung

ConSenso Consulting führt sämtliche Aufträge mit der grösstmöglichen Sorgfalt und der nötigen Qualität durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann ConSenso Consulting jedoch keinerlei Haftung übernehmen und ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht garantiert werden. Eine psychologische Beratung ersetzt keine Untersuchung, Behandlung oder Therapie durch einen Arzt oder Psychotherapeuten. Eine Psychotherapie hat die Behandlung einer psychischen Krankheit zum Ziel. Was als psychische Krankheit oder Störung gilt, ist in international anerkannten Klassifikationssystemen (z.B. ICD-10 oder DSM-5) klar festgelegt. Schadenersatzansprüche etwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit 

Im Allgemeinen wird bezüglich Datenschutz auf die separate Datenschutzerklärung der ConSenso Consulting verwiesen. Da die Sicherheit des Datenverkehrs nicht absolut gewährleistet werden kann, wird auch für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen. Insbesondere für Handlungen oder Verschulden Dritter durch die die Daten geändert, gelöscht oder anderweitig beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen. ConSenso Consulting behandelt sämtliche Informationen aus Kundenprojekten und Aufträgen mit absoluter Vertraulichkeit.
Alle Beratungs- und Coachinggespräche sind vertraulich und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem Auftraggeber, wenn dieser nicht gleichzeitig die zu beratende Person ist. Modalitäten der Information gegenüber dem Auftraggeber werden im Einzelfall zwischen den beteiligten Personen vereinbart.
Eine Weitergabe von Test- und Beratungsergebnissen an externe Stellen, Auftraggeber, etc. kann nur dann erfolgen, wenn die zu beratende Person hierzu ihr schriftliches Einverständnis gegeben hat. Bei Minderjährigen muss dazu das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.

6. Verrechenbare Leistungen 

Die verrechenbaren Leistungen ergeben sich aus dem Angebot auf http://www.consenso.ch.

  • Beratungs- und Coachinggespräche in den Räumen von ConSenso Coaching oder auswärts
  • Bearbeitungszeit inkl. Vorbereitung und Nachbearbeitung von Beratungs- und Coachinggesprächen
  • Psychologische und diagnostische Testverfahren
  • Zeit für die Durchführung, Auswertung und Interpretation von Tests
  • Schriftliche Zusammenfassungen, Berichte, Gutachten
  • Personalvermittlung auf Erfolgs- und Mandatsbasis
  • Recherchen und Abklärungen im Kundenauftrag
  • Spesen und Reisekosten
  • Je nach Auftrag und Mandat können sich weitere verrechenbare Leistungen ergeben
  • Für Angebotspakete wird eine Pauschale vereinbart
  • Beratungsmandate werden in einem Mandatsvertrag geregelt

Bei Personalvermittlung auf Mandatsbasis kann ConSenso Consulting ein Grundhonorar in Rechnung stellen. Zusätzlich laufend verrechnet werden die mit der Auftragserfüllung entstehenden Aufwendungen, wie Kosten für Inserate, Schriftgutachten, Spesen und sonstige Barauslagen, soweit solche Aufwendungen dem Kunden nicht bereits durch den Leistungserbringer direkt in Rechnung gestellt werden. Ein allfälliges Grundhonorar und der Ersatz für die erwähnten übrigen Aufwendungen bleiben unabhängig vom Ergebnis oder einer vorzeitigen Beendigung des Mandats geschuldet. Mandate für die Personalvermittlung haben in der Regel eine Laufzeit von drei bis sechs Monaten, andere Zeiträume sind gesondert zu vereinbaren. Endet das Mandat mit einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kandidaten, stellt ConSenso Consulting das Honorar gemäss Ziffer 7.2.1. sowie der ConSenso Consulting entstandenen und bis dahin noch nicht verrechnete übrige Aufwendungen, in Rechnung. In diesem Fall wird ein bereits bezahltes Grundhonorar in Anrechnung gebracht.

7. Honorar

7.1. Allgemein

Erbrachte Leistungen werden nach dem Aufwandprinzip gemäss geltendem Stundenansatz für Privatpersonen oder Unternehmen verrechnet (Tarife auf Anfrage und/oder gemäss Offerte).

7.2. Personalvermittlung

ConSenso Consulting vermittelt Kandidaten für eine direkte Festanstellung. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber ist ein Honorar fällig. Der Anspruch von ConSenso Consulting auf ein Vermittlungshonorar wird durch den Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber begründet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ConSenso Consulting über den Abschluss eines Arbeitsvertrages innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung zu informieren. Das Honorar wird per sofort in Rechnung gestellt, unabhängig vom Arbeits- resp. Vertragsbeginn. Die Faktura ist innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Wird die Faktura zum Zeitpunkt des Stellenantrittes ausgestellt, ist sie per sofort zur Zahlung fällig.

7.2.1. Bei Vollbeschäftigung

Brutto-Jahressalär Honorar in % des Brutto-Jahressalärs

  • bis CHF 50’000.–/p.A.: 10% (exkl. MwSt.)
  • ab CHF 50’001.–/p.A. – CHF 65’000.–/p.A.: 12% (exkl. MwSt.)
  • ab CHF 65’001.–/p.A. – CHF 100’000.–/p.A.: 14% (exkl. MwSt.)
  • ab CHF 100’001.–/p.A. – CHF 150’000.–/p.A.: 16% (exkl. MwSt.)
  • ab CHF 150’001.–/p.A. – CHF 200’000.–/p.A.: 18% (exkl. MwSt.)
  • ab CHF 200’001.–/p.A. bis CHF 300’000.–/p.A.: 20% (exkl. MwSt.)
  • ab CHF 300’001.–/p.A.: gemäss separater Offerte

7.2.2. Bei Teilzeitanstellung

Das prozentuale Teilzeiteinkommen wird auf ein Jahressalär bei Vollbeschäftigung umgerechnet und das Honorar berechnet sich wie obenstehend gemäss Ziff. 7.2.1. Beträgt die Teilzeitanstellung weniger als 75% der Vollbeschäftigung, werden zwei Drittel (2/3) des Honorars basierend auf dem theoretischen Bruttojahressalär bei Vollbeschäftigung in Rechnung gestellt. Geht der Auftraggeber mit einem von ConSenso Conulting vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres seit der letzten schriftlichen Präsentation eine Vollzeitanstellung ein, ist das Honorar gemäss Ziff. 7.2.1. geschuldet.
Das Honorar bleibt schuldig, auch wenn zwischen dem Auftraggeber und einem von ConSenso Consulting vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag für eine andere als die ursprünglich angedachte Stelle kommt. Der Auftraggeber schuldet ConSenso Consulting das Honorar, falls er im Hinblick auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages direkt oder indirekt einen Kandidaten an Dritten weiterleitet oder den Kandidaten direkt oder indirekt dazu auffordert, sich bei Dritten zu melden.

8. Spesen und Drittkosten

Reisespesen nach effektivem Aufwand, Verpflegung/Übernachtung nach effektivem Aufwand. Kosten für Drittleistungen wie Inserate, Gut zum Druck, Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt.

9.Rückvergütung des Honorars / Garantie

ConSenso Consulting übernimmt bei einer Vermittlung keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit der vermittelten Person ist ausgeschlossen. Wird der Arbeitsvertrag mit einer von ConSenso Consulting vermittelten Person innerhalb der ersten zwei Monate seit Arbeitsbeginn aufgelöst, werden die folgenden Prozentsätze des Honorars zurückerstattet: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb des 1. Monats: 50% Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb des 2. Monats: 25%. Im Rahmen von Outplacement-Mandaten kann ConSenso Consulting eine neue Arbeitsstelle nicht garantieren.

10. Annullationsbedingungen

Beratungen/Coachings: Werden diese 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, erfolgt keine Verrechnung. Bei Absagen innerhalb 24 Stunden wird das halbe Honorar berechnet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird das ganze Honorar in Rechnung gestellt. Wird ein Beratungsprojekt/-paket oder ein Coachingsprojekt/-paket seitens Auftraggeber vorzeitig beendet, so sind alle, bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen, zuzüglich 50%, der gemäss Auftrag nicht geleisteten Leistungen geschuldet. Wird ein Outplacement frühzeitig beendet, so sind alle, bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen, zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Leistungen geschuldet.

Assessment Center: Bei einer Annullation später als 14 Tage vor dem Durchführungsdatum des Assessments werden 50% und später als 7 Tage vor Beginn der Durchführung wird der ganze Assessmentpreis verrechnet.

HR Profile, einzelne psychologische Testverfahren: Wird ein Auftrag seitens Auftraggeber vorzeitig beendet, so sind alle, bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen, zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Leistungen geschuldet. Psychologische Testverfahren und deren Ergebnisse sind individuell und können nicht retourniert oder umgetauscht werden.

Schriftliche Astrologische Analysen: Alle Bestellungen für astrologische Analysen, sind verbindlich. Astrologische Analysen sind individuell und können nicht retourniert oder umgetauscht werden.

11. Salvatorische Klausel

Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand

Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der ConSenso Consulting unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Küssnacht am Rigi.

Küssnacht am Rigi, 01.10.2022