Es kann durchaus vorkommen, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat Informationen Preis gibt, nach denen man nicht hätte fragen dürfen. In diesem Fall nimmt man die Informationen (zwangsläufig) entgegen, übergeht die Äusserung jedoch vollständig unkommentiert (verbal und nonverbal) und fährt wie im Interviewleitfaden vorgesehen weiter. Alles andere kann dazu führen, dass man sich plötzlich mit Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert sieht, da jeder Kommentar zu einer vom Gegenüber geäusserten Information bezüglich Religion, sexueller Orientierung oder Freizeitbeschäftigungen, etc., schnell als Indiz für eine Ungleichbehandlung gewertet werden kann.